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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Ausbildung-, Schulungs- und Tauchgangsbedingungen Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeinen Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis nicht vertragsbindend, es sei denn, es wird ausdrücklich eingewilligt. Allgemeine Schulungs- und Tauchgangsbedingungen von Easy Diving Tauchsportcenter,Mainzerstrasse 119, 65189 Wiesbaden, Inh.M.Elmasry 1. Mit der Anmeldung zum Tauchkurs sind 50,00 € nicht rückerstattungsfähige Kursgebühren enthalten und somit ist der vereinbarte Kurstermin verbindlich. Kursbücher /E-Learning Material können nicht zurückgegeben werden und müssen im Falle eines Kursrücktritts nicht verrechnet werden. Rückzahlung des Kursbetrages ist nicht möglich. Es ist nur die Ausstellung eines Gutscheines in Höhe des verbleibenden Betrages möglich. 2. Der Teilnehmer weist seine Tauchtauglichkeit vor Beginn des Kurses oder eines Tauchganges durch ein gültiges ärztliches Attest nach. Ohne ein gültiges ärztliches Attest ist er nicht berechtigt, an einem Kurs oder Tauchgang teilzunehmen. 3. Bei Krankheit kann der Termin unter Vorlage eines ärztlichen Attestes verschoben werden. 4. Muss der Kurs aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen werden, so bieten wir die Möglichkeit, die fehlenden Teile kostenfrei zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Voraussetzung dafür ist Platzverfügbarkeit in den folgenden Kursen. Die fehlenden Kursteile müssen innerhalb eines Jahres absolviert werden, sonst verfällt der Anspruch darauf. 5. Sollte bei Anmeldungen von Paaren oder einer Gruppe einer der Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen den Kurs verschieben müssen, so gilt das nicht für weitere Teilnehmer, die sich mit angemeldet haben. 6. Der Tauchlehrer behält sich das Recht vor, Teilnehmer während des Tauchkurses/ -ganges wegen gesundheitlicher Bedenken oder anderer Gründe vom Tauchgang auszuschließen. 7. Während der Teilnahme am Tauchkurs oder an Tauchgängen ist den Weisungen des Tauchlehrers oder der/des Beauftragten von Easy Diving unbedingt Folge zu leisten. Auch sind die besonderen Bedingungen vor Ort zu beachten. Zuwiderhandlungen haben den sofortigen Ausschluss vom Tauchkurs oder den Tauchgängen ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge. Der Teilnehmer haftet für alle Schäden, die sich aus einer Zuwiderhandlung der Weisungen ergeben. 8. Meldet der Teilnehmer während eines Tauchganges nicht umgehend gesundheitliche Probleme oder Unregelmäßigkeiten, verliert er jegliche Ansprüche gegen Easy Diving,Tauchsportcenter. 9. Die Sicherheit ist nur dann gewährleistet, wenn die gesamte Tauchausrüstung voll funktionsfähig ist. Der ordnungsgemäße Zustand der Geräte von Easy Diving wird regelmäßig sorgfältig geprüft. Dieser Umstand entbindet den Teilnehmer jedoch nicht von der Pflicht, sich selbst vor jedem Tauchgang von der Funktionsfähigkeit der Ausrüstung zu überzeugen. 10. Bei der Verwendung eigener Ausrüstungsteile obliegt die Verpflichtung zur Erhaltung der vollen Funktionsfähigkeit der gesamten Tauchausrüstung allein beim Kurs-/ Tauchgangsteilnehmer. Der Teilnehmer darf ein eigenes Tauchgerät nur verwenden, wenn es den deutschen TÜV-Bestimmungen entspricht. Bei Unsicherheit diesbezüglich hat er vorher Rückfrage zu halten. Der Teilnehmer haftet für alle Schäden, die sich daraus ergeben, dass seine Tauchausrüstung nicht funktionsfähig ist. 11. Tauchern wird empfohlen, eine Tauchunfall- und eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. 12. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nur mit einer Tarierhilfe zu tauchen. Die maximale Tauchtiefe von 40 Meter bzw. die für die erworbene Brevetierung des Teilnehmers gültige maximale Tiefe nach den RSTC Standard darf nicht überschritten werden. 13. Das Mindestalter für Kurs-/ Tauchgangsteilnehmer ist den Bedingungen des jeweiligen Ausbildungsverbandes zu entnehmen. Bei Minderjährigen muss das schriftliche Einverständnis der/des Erziehungsberechtigten vorliegen. 14. Der Teilnehmer muss die allgemein gültigen Tauchregeln der Tauchverbände beachten. 15. Die Teilnahme am Tauchkurs oder an Tauchgängen ist untersagt bei Drogen- oder Medikamentensucht. Auch bei Alkohol- und/oder Drogeneinnahme innerhalb der letzten zwölf Stunden vor dem Tauchkurs oder Tauchgang. 16. Der Teilnehmer ist darüber belehrt worden, dass die Ausübung des Tauchsports unter Umständen erhebliche körperliche Belastungen mit sich bringt, dass Schnorcheln und Tauchsport ein potentiell gefährlicher Sport ist und das Risiko ernsthafter Verletzungen, des Todes und/oder Sachbeschädigungen einschließt. Des weiterem ist ihm bekannt, dass Tauchen mit Pressluft das Risiko bestimmter Verletzungen birgt, die eine Behandlung in der Druckkammer oder in einer anderen, weiter entfernt gelegenen Einrichtung erforderlich machen. Dem Teilnehmer ist klar, dass Tauchgänge in freien Gewässern, die zur Ausbildung, Zertifizierung und für andere Tauchaktivitäten erforderlich sind, an einem Ort durchgeführt werden können, die von einer Druckkammer oder anderen medizinischen Einrichtung weiter entfernt sind. 17. Dem Teilnehmer ist klar, dass Tauchgänge in freien Gewässern, die zur Ausbildung, Zertifizierung und für andere Tauchaktivitäten erforderlich sind, an einem Ort durchgeführt werden können, der von einer Druckkammer oder anderen medizinischen Einrichtungen weiter entfernt ist. 18. Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 19. Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwieder läuft. 20. Erfüllungsort ist Wiesbaden. Schulungs- und Tauchbedingungen Stand 01.02.2000
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